Rechtsgebiet
Strafverteidigung (bundesweit) – insbesondere Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte, Kapitalverbrechen
Rechtsgebiet
Gerade im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass man gar nicht früh genug zum Anwalt gehen kann. Vielfach ist man in der Konfrontation mit Ermittlungsbehörden so verunsichert, dass man auf verfassungsgemäss abgesicherte Rechte verzichtet, unbedacht eine – häufig genug falsche – Aussage tätigt oder in andere Konfliktsituationen gerät.
Umgekehrt ist auch ein baldiger Erstkontakt zum Anwalt anzuraten, wenn man sich in der Opferrolle wiederfindet, d.h. durch ein Delikt geschädigt wurde.
Strafverteidigung (bundesweit) – insbesondere Vermögensdelikte, Körperverletzungsdelikte, Kapitalverbrechen
Jugendstrafrecht
Pflichtverteidigung
Betäubungsmittelstrafrecht
Nebenklagevertretung – insbesondere sexueller Mißbrauch von Kindern
Stalking
Zeugenbeistand
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